Das Land Niedersachsen hat für Privatpersonen, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, Soforthilfen aufgelegt. Man habe dem Haushaltsausschuss des Landtages am Dienstag eine entsprechende Richtlinie vorgelegt, die in Kürze in Kraft treten soll, teilte das niedersächsische Umweltministerium am Nachmittag mit.
„Wir helfen jetzt Menschen in akuter Not, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind“, sagte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). „Niedersachsen hält zusammen und hilft.“
Anträge für die Nothilfen können dann beim zuständigen Landkreis oder bei den kreisfreien Städten gestellt werden. Am Montag hatte die Landesregierung zudem einen Nachtragshaushalt für Entschädigungen, Reparaturen und die Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Die Akuthilfe-Richtlinie ermöglicht Auszahlungen schon vor Beschluss des Nachtragshaushalts.
Analog zum Hochwassergeschehen von 2017 soll es eine „kurzfristige und unbürokratische“ Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben. Diese gilt nur für Privatpersonen und noch nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen, die erst noch erhoben werden müssen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewährt, um eine „vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen“, heißt es in der Richtlinie.
Ist ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen könne ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, hieß es. Auch könne in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen seien grundsätzlich nicht rückzahlbar, hieß es weiter.
Die Anträge auf Soforthilfe können bis zum 22. März schriftlich gestellt werden. Die Verwendung der Hilfen muss später durch Quittungen bzw. Rechnungen für Dienstleistungen belegt werden.
Schon jetzt sei klar, dass es durch die Klimakrise verstärkt zu solchen Extremwetterereignissen kommen werde, erklärte Meyer. „2023 war nicht nur das bisher heißeste Jahr, sondern der Dezember war in Niedersachsen durch Rekordregenfälle der nasseste Monat seit es Wetteraufzeichnungen gibt. Wir werden daher weiter verstärkt in den Hochwasser- und Küstenschutz investieren, um das Leben und Hab und Gut der Menschen zu schützen.“
Foto: Sandsäcke zum Hochwasserschutz (Archiv) [dts]