In der Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren haben die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) vor Gefahren des Scheiterns eines solchen Antrags vor dem Bundesverfassungsgericht gewarnt. „Ein Verbotsverfahren ist sehr sensibel und es sollte nur dann angestoßen werden, wenn es nach menschlichem Ermessen sicher zum Erfolg führt“, sagte Rehlinger der „Welt“ (Montagausgaben). „Sonst organisiert man der Partei einen desaströsen Erfolg, den sie ausschlachten wird.“
Tschentscher warnte: „Ein Verbotsverfahren darf kein Bumerang werden.“ Es sollte deshalb auch erst begonnen werden, „wenn es ausreichend Hinweise und Informationen gibt, um ein Verbot auch gerichtlich durchzusetzen“.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), bezeichnete die AfD als „politischen Arm der rechtsextremistischen Verfassungsfeinde in Deutschland“ und sagte: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das können wir nicht dulden, und deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat.“
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) nannte Voraussetzungen für eine Eindämmung der AfD. Darunter fallen für ihn „eine Politik, die Sicherheit und Orientierung vermittelt“, sowie das „ganz persönliche Bekenntnis von immer mehr Menschen zu unserer Demokratie gegenüber anderen“.
Foto: AfD-Plakat (Archiv) [dts]