Kühnert sieht Antrag auf Grundrechtsentzug für Höcke skeptisch

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat vor zu hohen Erwartungen an einen möglichen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gewarnt. Die inzwischen von mehr als einer Million Menschen per Petition geforderte Maßnahme nach Artikel 18 des Grundgesetzes sei bislang noch nie erfolgreich angewendet worden, sagte Kühnert dem “Spitzengespräch” des “Spiegels”.

“Die bisher angestrengten Verfahren gegen Einzelpersonen – immer Rechtsextreme – haben vier bis acht Jahre gedauert”, sagte Kühnert. “Die inhaltlichen Kriterien sind mindestens so hoch, wenn nicht gar höher, wie bei einem Parteiverbotsverfahren.” Ein solches Vorgehen trage auch “nichts dazu bei, akut die Situation verbessern zu können”, so der SPD-Generalsekretär. Es sei jedoch “gut, dass wir uns gewahr werden, was in unserer Verfassung an Möglichkeiten besteht”.

Ähnlich zurückhaltend äußerte sich Kühnert zu einem möglichen Verbot der AfD. Für einen solchen Schritt brauche es eine “annähernd wasserdichte Beweissituation, die man auch über mehrere Jahre aufrechterhalten kann”. Auf die Frage, ob diese Beweislage derzeit nicht gegeben sei, sagte Kühnert, das könne er nicht beurteilen. Akut werde ein AfD-Verbot allerdings ebenfalls nicht helfen. “Das dauert Jahre”, so der SPD-Politiker. “Jahre, in denen die AfD weiter wüten kann.”

Kühnert nahm dagegen die Bürger in die Pflicht. Alle Demokraten im Land seien aufgerufen, “sich nicht auf höhere Instanzen oder irgendeine andere Macht zu verlassen”, sagte der SPD-Politiker. “Die Verfassung müssen wir schon selber schützen.”

Artikel 18 des Grundgesetzes war in die Diskussion geraten, nachdem die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die Grundrechtsverwirkung als Mittel einer wehrhaften Demokratie herausgestellt hatte. Bislang sind die Verfahren insbesondere deshalb gescheitert, weil die Personen, gegen die sie geführt wurden, nur geringe Erfolgschancen zur Verwirklichung ihrer demokratiefeindlichen Ziele hatten.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) [dts]

 

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