Angesichts der Infektionswellen können Gesundheitseinrichtungen in NRW eine Maskenpflicht verhängen. „In Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann es nach jeweiliger Entscheidung der Einrichtungen vor Ort Maskenregeln geben. Diese können im Sinne ihres Hausrechts bei Bedarf eine Verpflichtung zum Maskentragen festlegen“, sagte die Sprecherin von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der „Rheinischen Post“ (Samstag).
Staatliche Vorgaben seien nach Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr möglich: „Staatliche Einschränkungen wie eine Masken- oder Testpflicht sind nicht möglich, aber auch nicht notwendig.“
Spanien hat gerade eine Maskenpflicht für Gesundheitseinrichtungen eingeführt. Der Minister selbst rief die Bevölkerung zu Umsicht auf: „Patienten mit Erkältungssymptomen sollten grundsätzlich – auch ohne eine Coronadiagnose – Kontakte auf das Nötigste reduzieren, sich schonen und gegebenenfalls krankschreiben lassen. Dies dient auch der Vermeidung der Weiterverbreitung anderer Erreger wie der Influenza.“
Laumann sagte der Redaktion weiter: „Auch nach Pandemieende können einige Verhaltensweisen helfen, um sich und andere zu schützen. Prüfen Sie Ihren Impfstatus und lassen sich in Ihrer Praxis oder Apotheke beraten.“
Foto: Johanniter-Krankenhaus (Archiv) [dts]