Die rechtsextreme NPD, die sich mittlerweile „Die Heimat“ nennt, ist für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Den Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung für die Kleinpartei hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019 gemeinsam gestellt. Sie bezogen sich dabei auf Artikel 21 des Grundgesetzes.
Das Gericht sah die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Partei missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet, hieß es zur Begründung. Sie ziele auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde aller, die dieser ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehörten, und sei zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
„Dass die Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt“, so die Karlsruher Richter.
„Die Heimat“ hatte seit 2020 keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommen, wegen zu wenigen Wählerstimmen bei Wahlen. Allerdings profitierte sie noch von Steuervorteilen.
Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden, weil sich davon Hinweise auf den Umgang mit der AfD versprochen wurden. Diese wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt in Teilen als gesichert rechtsextrem.
Foto: NPD-Fahne (Archiv) [dts]