Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die israelische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Die israelischen Streitkräfte müssten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um keinen Völkermord zu begehen, so das Gericht am Freitag.
Südafrika hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass Israel seinen Militäreinsatz im Gazastreifen sofort stoppen muss. Dies ordnete das Gericht jedoch nicht an.
Zuvor hatte das Gericht die Ergebnisse seiner Untersuchung vorgestellt. Diese kämen zu dem Schluss, dass der Militäreinsatz der israelischen Armee zu ein einer großen Zahl an Verletzen und Toten geführt habe. Ebenso sei eine große Zahl von Häusern zerstört und durch die Kämpfe der Großteil der Bevölkerung vertrieben worden. Zudem sei die zivile Infrastruktur in Gaza stark beschädigt worden: Über 300.000 Wohneinrichtung seien zerstört oder beschädigt. Den Menschen fehle es an medizinischer Versorgung und Nahrung.
Südafrika hatte Ende des letzten Jahres Klage gegen Israel eingereicht und dem Land unterstellt, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes zu verletzen. Israel, die USA und Deutschland hatten die Behauptungen zurückgewiesen. Südafrika hatte gefordert, dass der IGH Israel wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention im Eilverfahren anweist, seinen Militäreinsatz im Gazastreifen unverzüglich einzustellen.
Bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptverfahren dürften noch Jahre vergehen. Sowohl Israel als auch Südafrika haben das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ unterzeichnet.
Foto: Internationaler Gerichtshof (IGH) (Archiv) [dts]