Baden-Württemberg: Volksbegehren für Gender-Verbot vorerst gestoppt

Eine Initiative, die in Baden-Württemberg per Volksbegehren ein „Gender-Verbot“ in Landesbehörden, an Schulen und Hochschulen durchsetzen will, ist vorerst gestoppt. Obwohl Anfang Dezember 14.000 Unterschriften unter einem entsprechenden Antrag eingereicht wurden, und damit 4.000 mehr als erforderlich, will das Innenministerium in Stuttgart das Volksbegehren nicht zur Abstimmung stellen.

Begründung: Der eingereichte Gesetzentwurf sei nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert worden, so dass er nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt sei, wie unter anderem der „Südkurier“ berichtet. Außerdem seien die gewünschten Regelungen nicht hinreichend eindeutig.

So erwecke der Titel und die Gesetzesbegründung den Eindruck, dass die Verwendung sogenannter „geschlechtsneutraler Sprache“ in all ihren Ausprägungen grundsätzlich verboten werden solle, obwohl im Gesetzentwurf dann nur vorgegeben werde, das amtliche Regelwerk anzuwenden.

Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: „Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes verwenden bei der internen und externen Kommunikation ausschließlich das amtliche Regelwerk `Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis` in der jeweils geltenden Fassung und verzichten auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze (sog. Gendersprache).“

Damit blieben zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache aber zulässig, so das Ministerium. Außerdem könne sich das Vorhaben durch eine spätere Änderung des amtlichen Regelwerks ins Gegenteil verkehren. Initiator Klaus Hekking sagte dem „Südkurier“, er hoffe, in einem Gespräch mit den Ministerium noch eine „pragmatische Lösung“ zu finden.

Foto: Hinweis auf Bürgersprechstunde mit Gender-Doppelpunkt (Archiv) [dts]

 

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