Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will gegen das Klima-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in Revision gehen. Im „Handelsblatt“ bejahte Wissing die Frage, ob die Bundesregierung Revision gegen das Urteil einlegen werde.
„Ich habe mich bereits nach der Urteilsverkündung dafür ausgesprochen“, sagte er. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Ende November Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND stattgegeben und sie zu einem Sofortprogramm für mehr Klimaschutz bei Gebäuden und im Verkehr verurteilt. Wissing hält das für nicht zu rechtfertigen: „Schärfere Maßnahmen im Verkehrssektor hießen zum Beispiel Fahrverbote“, sagte er. Deutschland habe zudem insgesamt die Klimaschutzziele eingehalten. „Da sind schärfere Maßnahmen den Menschen nicht vermittelbar“, so Wissing. Deshalb schaffe die Bundesregierung auch die Sektorbetrachtung ab, die auf die Große Koalition zurückgehe und auf der das Urteil fuße. Wissing sagte zudem, es sei völlig unrealistisch, im Verkehrssektor von heute auf morgen große CO2-Entlastungen hinbekommen zu können: „Im Verkehr können Sie keine schnellen Erfolge erzielen. In den vergangenen Jahren waren umweltfreundliche Angebote noch gar nicht im großen Umfang verfügbar. Das ändert sich jetzt sukzessive.“ Der Verkehrsminister wehrte sich zudem gegen Kritik, er allein halte in der Bundesregierung einen Einbau von Huawei-Komponenten ins 5G-Netz für gerechtfertigt: „Das ist so nicht richtig, es wird mir nur immer unterstellt“, sagte er. „Richtig ist: Wir müssen die Überprüfung der Sicherheitsfragen abwarten, bevor wir eine finale Bewertung abgeben.“ Auf die Frage, ob es nicht aber inzwischen eine klare Einschätzung der Sicherheitsfrage durch das Bundesinnenministerium gebe, antwortete der Minister: „Ich kenne ein solches Papier nicht.“ Es werde nur immer öffentlich aus Kreisen des Innenministeriums darüber berichtet. „Hörensagen reicht mir aber für eine Entscheidung von solcher Tragweite nicht. Das müssen wir innerhalb der Bundesregierung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit prüfen und abwägen. Das tun wir.“
Foto: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) [dts]