Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschafft dem Bundeshaushalt wohl deutlich mehr Finanzierungsspielraum – allerdings erst in den nächsten Legislaturperioden. Grund dafür ist einem Bericht des „Spiegels“ zufolge, dass der Bund nach dem Richterspruch viel weniger Notlagenkredite aufnehmen darf, die dann später auch nicht mehr getilgt werden müssen.
Laut Berechnungen der Bundesbank beliefen sich die Notlagenkredite ursprünglich auf 538 Milliarden Euro, nun sinken sie auf 340 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren durfte der Bund viel mehr neue Kredite aufnehmen als von der Schuldenbremse vorgegeben, weil er wegen Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg eine Notlage erklärte und damit die engen Vorgaben der Grundgesetzregel aussetzte. Diese Mittel parkte er zum Teil in Nebenhaushalten, die nach dem Karlsruher Urteil gekürzt oder aufgelöst werden müssen. Dazu zählen 60 Milliarden Euro nicht genutzter Corona-Hilfen, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) zunächst in den KTF verschob. Wegfallen werden auch 183 Milliarden Euro an Notlagenkrediten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und dem Fluthilfefonds für das Ahrtal. Gegengerechnet werden hingegen 45 Milliarden Euro an frischen Notlagenkrediten für das laufende Jahr, mit denen Lindner nach dem Urteil im Nachhinein die Entnahmen aus den Nebenhaushalten legalisierte. So bleiben am Ende 340 Milliarden Euro, die zur Tilgung anstehen, 198 Milliarden Euro weniger als ursprünglich geplant. Für die Notlagenkredite aus dem Kernhaushalt, die im Wesentlichen aus der Pandemiezeit stammen, beginnt die Rückzahlung 2028 in 31 Jahresraten. Alljährlich werden rund neun Milliarden Euro fällig. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte für diesen Zeitraum ursprünglich Rückzahlungsraten von 11,6 Milliarden Euro angesetzt. Die Tilgung der Notlagenkredite aus dem WSF setzt 2031 ein mit einer zusätzlichen Jahresrate von zwei Milliarden Euro. Hierfür hatte das BMF zuvor 5,8 Milliarden Euro veranschlagt.
Insgesamt beläuft sich die Ersparnis also auf 6,4 Milliarden Euro im Jahr. Diesen Spielraum können künftige Finanzminister einsparen oder investieren. Oder sie könnten die Abgabenlast senken.
Foto: Bundesfinanzministerium (Archiv) [dts]