Bauministerin Klara Geywitz (SPD) will das Baugebot im Baugesetzbuch nicht verschärfen. „Wir analysieren regelmäßig den Bauüberhang, also welche Wohnungen geplant sind, aber noch nicht gebaut wurden. Und nach unseren Zahlen ist es kein Massenphänomen, dass etwas geplant, aber dann nicht gebaut wird“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Wenn es doch vorkommt, sind die Städte mit städtebaulichen Verträgen auch jetzt schon in der Lage, dagegen vorzugehen. Da sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf.“ Nötig sei allerdings, zusätzliches Bauland zu mobilisieren – „das gehen wir an“, so Geywitz.
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, hatte vor wenigen Tagen verlangt, die Regelungen zum Baugebot konsequent zu vereinfachen: Die Städte sollten dieses Instrument – das es ihnen ermöglicht, Grundstückseigentümer zum Bauen zu zwingen – „deutlich leichter anwenden können“. Bisher muss das Baugebot für jeden Einzelfall begründet werden. „Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können“, sagte der Hauptgeschäftsführer den Funke-Zeitungen. Zugleich reklamierte Dedy für die Städte ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Stadtgebiet: „Für den Wohnungsbau, aber auch für Transformationsprojekte wie Verkehrswende, Wärmewende und die Klimaanpassung brauchen wir Flächen“, sagte er.
„Da können wir es uns nicht leisten, dass Grundstücke jahrelang brachliegen.“ Dafür zeigte sich Geywitz grundsätzlich offen: „Das Vorkaufsrecht der Kommunen für Grundstücke soll in der Novelle des Baugesetzbuches deutlich gestärkt werden“, sagte sie. „Diese Novelle ist gerade in der Frühkoordinierung der Bundesregierung und soll 2024 kommen.“
Foto: Neubau mit Wärmepumpe (Archiv) [dts]