Die Bundesanwaltschaft will Hunderte Millionen Euro an russischen Geldern einziehen. Am 7. Juli 2023 sei bei dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eine Antragsschrift zur Eröffnung eines selbständigen Einziehungsverfahrens eingereicht worden, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll wegen eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren versuchten Embargo-Verstoßes das Kontoguthaben eines russischen Finanzinstituts bei einer Bank in Frankfurt am Main in Höhe von mehr als 720 Millionen Euro eingezogen werden. Wie der „Spiegel“ berichtet, handelt es sich um ein Unternehmen, welches im Juni 2022 durch die EU sanktioniert wurde – das Vermögen wurde eingefroren. An dem Tag, an dem die Listung im Amtsblatt der Europäischen Union öffentlich gemacht wurde, hatten Verantwortliche des Unternehmens versucht, ihr neunstelliges Guthaben in Deutschland in Sicherheit zu bringen: Bei der entsprechenden Bank ging ein Überweisungsauftrag ein, wonach das Geld auf ein Konto einer weiteren Tochter des Unternehmens überwiesen werden sollte. Wegen des Sanktionsbeschlusses der EU führten die beiden beteiligten Banken den Transfer nicht aus.
Die Einziehung des Geldes als Tatmittel ist nach Ansicht der Karlsruher Ermittler dadurch möglich, dass der Überweisungsauftrag den Versuch darstellt, EU-Sanktionen zu umgehen. Das selbständige Einziehungsverfahren sei beantragt worden, weil derzeit wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden könne, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Staat könnte die Gelder laut „Spiegel“ auf Gerichtsbeschluss einziehen, ein solcher steht allerdings noch aus. Das russische Unternehmen geht gegen die Listung durch die EU gerichtlich vor.
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]