Der CSU-Landesgruppenchef hat eine erneute Klage der Unionsfraktion im Bundestag gegen den neuen Haushalt für 2024 nicht ausgeschlossen. „Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass der Haushalt 2024 verfassungswidrig ist, werden wir auf jeden Fall wieder vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“, sagte Alexander Dobrindt der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Mit dem Hinweis auf eine mögliche stärkere Unterstützung für die Ukraine im Laufe des Jahres 2024 beweise die Ampel jetzt schon, dass sie die Schuldenbremse aussetzen wolle. „Die Aufgabe der Ampel wäre es aber, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen, anstatt sich immer neue Schuldentricks auszudenken“, sagte der CSU-Politiker. Dabei machte er deutlich, dass die Union weder zu einer Reform der Schuldenbremse noch zu einem neuen, im Grundgesetz verankerten Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen bereit wäre. „Das Grundgesetz hat geradezu eine intelligente Schuldenbremse“, so Dobrindt. Allein in diesem Jahr seien legal 45 Milliarden Euro an neuen Schulden unter Einhaltung der Schuldenbremse möglich, im nächsten Jahr seien es mehr als 20 Milliarden Euro. Das zeige, dass die Schuldenbremse Schulden nicht grundsätzlich verhindere, sondern dass sie nur maßlose Schulden verhindere. „Es wäre für CDU/CSU überhaupt kein Problem, einen verfassungskonformen Haushalt für das nächste Jahr vorzulegen. Die ideologische Verbohrtheit maßgeblich der Grünen verhindert, dass die Ampel zu solider Haushalts- und Finanzpolitik in der Lage ist“, so Dobrindt weiter.
Foto: Alexander Dobrindt (Archiv) [dts]