Die Union hat von der Bundesregierung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert und dies mit einer gestiegenen Terrorgefahr begründet. „Frau Faeser und Herr Buschmann müssen umgehend einen Aktionsplan gegen islamistischen Terrorismus vorlegen, so wie es ihn im Bereich Rechtsextremismus längst gibt“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für einige Monate zum Zweck der Terrorbekämpfung.“ Terroristen nutzten das Internet, um sich zu vernetzen und Anschläge zu planen. „Es darf nicht sein, dass es – wie momentan – praktisch vom Zufall abhängt, ob Fahnder eine IP-Adresse einem Terroristen zuordnen können oder nicht.“ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe die Speicherung bereits vor über einem Jahr zum Zweck der Terrorbekämpfung ausdrücklich für zulässig erklärt, sagte Lindholz. Der EuGH hatte mit seinem Urteil die Vorratsdatenspeicherung gekippt: Ohne Anlass verstoße sie gegen Unionsrecht. Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland sei nie weg gewesen, sagte Lindholz. „Durch die einseitige Fokussierung der Bundesregierung auf den Rechtsextremismus ist sie aber ein Stück aus dem Blick geraten. Jetzt zeigt sich, dass das ein Fehler war.“
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