Viele Steuerzahler werden im neuen Jahr wohl mehrere Hundert Euro mehr zur Verfügung haben. Dies geht aus Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg für das „Handelsblatt“ hervor, in denen Hechtner alle Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben zum 1. Januar 2024 berücksichtigt hat.
Ein Single mit einem Einkommen von 3.000 Euro im Monat hat demnach im Jahr 2024 insgesamt 172 Euro mehr zur Verfügung. Ein Single mit einem Verdienst von 5.000 Euro im Monat kann sich über 292 Euro mehr freuen. Noch deutlich höher fällt die Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern aus: Wenn der eine Partner 2.500 und der zweite 4.000 Euro im Monat verdient, beträgt die Entlastung 508 Euro, Spitzenverdiener-Familien mit einem Einkommen von 16.000 Euro haben 1.600 Euro mehr zur Verfügung. „Die Veränderung des Einkommensteuertarifs für 2024 führt zu deutlich spürbaren Entlastungen“, sagte Hechtner.
Die Entlastungen würden sogar noch deutlich höher ausfallen, wenn nicht parallel zu den Steuerentlastungen höhere Sozialabgaben die Beitragszahler belasten würden. „Zur Wahrheit gehört, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Steuerentlastungen durch die gestiegenen Sozialabgaben wieder aufgezehrt wird“, sagte Hechtner. Dies betrifft insbesondere kinderlose Steuerpflichtige. So beträgt laut Hechtner im nächsten Jahr die Mehrbelastung für einen Single bei den Sozialabgaben in der Spitze 722 Euro.
Eine Gutverdiener-Familie muss im Jahr 2024 in der Spitze 541 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen. Ein Grund: der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2024 für viele Versicherte von 1,6 auf 1,7 Prozent. Für Gutverdiener erhöhen sich zudem die Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Demgegenüber stehen eine Reihe von Entlastungen im nächsten Jahr.
So steigt der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem Steuerzahler keine Steuern zahlen müssen, von 10.908 auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.384 Euro erhöht. Zudem gleicht die Bundesregierung durch eine Verschiebung der Steuertarife die sogenannte „kalte Progression“ aus, durch die Bürger wegen des ansteigenden Steuertarifs auch dann mehr an den Fiskus zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht. Die für das Jahr 2024 bereits in der Bundesregierung vereinbarte weitere Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro entlastet laut Hechtner die Steuerzahler im nächsten Jahr um weitere 33 Euro.
Diese Anhebung soll im nächsten Frühjahr rückwirkend zum 1. Januar 2024 verabschiedet werden.
Foto: Einkommensteuer (Archiv) [dts]