Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat Einsprüche der AfD gegen die Wahl zur Bürgerschaft zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Wahl muss damit zunächst nicht wiederholt werden; die Partei könnte allerdings gegen die Entscheidung Beschwerde beim Staatsgerichtshof erheben. Die AfD Bremen konnte zur Wahl nicht antreten, nachdem für den zerstrittenen Landesverband zwei Wahlvorschläge eingereicht worden waren – einer durch den Rumpfvorstand und einer durch den Notvorstand. Der Wahlbereichsausschuss wies beide Wahlvorschläge zurück, weil eine doppelte Einreichung verboten ist. Das Wahlprüfungsgericht hat nun geurteilt, dass das Vorgehen des Wahlbereichsausschusses rechtens war. So habe der Rumpfvorstand nicht nachgewiesen, dass er befugt ist, den Landesverband zu vertreten und für diesen einen Wahlvorschlag einzureichen. Auch der Wahlvorschlag des durch ein Partei-Schiedsgericht eingesetzten Notvorstands habe unter einem „erheblichen Wahlfehler“ gelitten: Die wahlberechtigten Mitglieder seien nicht ausreichend über die Mitgliederversammlung informiert worden, auf der die Listenkandidaten gewählt wurden.
Foto: Bremische Bürgerschaft (Archiv) [dts]