Die Union will gegen den Nachtragshaushalt 2023 wohl nicht erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – für 2024 ist aber noch alles offen. Das sagte CDU-Chef Friedrich Merz am Montag in Berlin.
Man werde dem Haushalt 2023 zwar nicht zustimmen, aber auch nicht dagegen klagen, da sich eine Konstruktion abzeichne, die verfassungskonform sein könnte, sagte Merz. Man werde die konkrete Planung aber noch prüfen, wenn sie am Freitag in den Bundestag eingebracht wird, und dann eine Entscheidung treffen. „Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass sie auch für 2024 eine außergewöhnliche Notlage feststellen lassen sollte, dann sehe ich dies nicht als verfassungskonform an“, so der CDU-Chef, dann werde man auch eventuell wieder klagen. In Bezug auf Sondervermögen habe man schlechte Erfahrung gemacht und kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Bundesregierung. Einen Seitenhieb hatte Merz am Montag auch noch für seinen Parteikollegen Kai Wegner: „Es gibt einen Ministerpräsidenten, oder um es besser zu sagen: Bürgermeister, der der Meinung ist, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz keinen Bestand haben sollte, das ist nicht die Meinung der CDU“, sagte der Parteivorsitzende. Damit zerschlagen sich die Hoffnungen von SPD und Grünen, die Schuldenbremse mit Hilfe der Opposition auszusetzen oder abzuschaffen. Die Bundesregierung steht vor einem Problem, seit das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben gekippt hat, 60 Milliarden Euro nicht verbrauchte Corona-Hilfen für Klimamaßnahmen umzuwidmen. Die Schuldenbremse zwingt die Bundesregierung aktuell dazu, entweder die Ausgaben zu senken oder die Einnahmen zu erhöhen.
Beides gilt als schwierig.
Foto: Baustelle vor Deutschem Bundestag (Archiv) [dts]