Mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Klimapolitik der Bundesregierung mahnt SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch Verbindlichkeit bei den weiteren Maßnahmen an. „Im Klimaschutzgesetz haben wir die Klimaziele zum ersten Mal rechtlich verbindlich festgelegt“, sagte Miersch der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
„Genau diese Verbindlichkeit betone ich in den Diskussionen um das Klimaschutzgesetz immer wieder.“ In all den Jahren der Debatte habe für ihn die Verbindlichkeit immer im Mittelpunkt gestanden. „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stärkt den Gesichtspunkt der Verbindlichkeit, wenngleich die Revision ausdrücklich zugelassen worden ist“, sagte Miersch. „Wir werden die Urteilsgründe nun genau analysieren, um das weitere Vorgehen im Verfahren zu prüfen. Klar ist allerdings schon heute, dass alle Vorschläge absurd sind, die den Klimaschutz auf die lange Bank schieben“, sagte Miersch. Damit meine er allem die Vorschläge von CDU-Chef Friedrich Merz, die Wärmewende zu verschieben. „Da auch im heutigen Urteil der Gebäudesektor adressiert ist, wird erneut klar, dass angesichts der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Herausforderungen immens sind“, so Miersch. „Ohne entsprechende Förderprogramme werden Klimaschutz und sozialer Zusammenhalt nicht funktionieren.“
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