Karlsruhe: Wahlrechtsreform der GroKo verfassungskonform

Die Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus dem Jahr 2020 ist mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Unsere Redaktion sendet in Kürze weitere Informationen.

 

Previous Post

Karlsruhe: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Next Post

Signa meldet Insolvenz an

Related Posts