Generalbundesanwalt wechselt ins Bundesverfassungsgericht

Generalbundesanwalt Peter Frank wird Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bundesrat wählte ihn am Freitag zum Nachfolger von Peter Müller, der aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Amt scheidet.

Frank war seit 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, zuvor war er im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, diesmal war die Länderkammer zuständig. Um die Nachfolge von Müller hatte es länger Spekulationen gegeben, zuletzt war auch der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback im Gespräch, am Ende fiel die Entscheidung aber auf Frank.

Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]

 

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