Die stark gestiegene illegale Migration über die polnische Grenze hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in Grenznähe. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Dienstagausgaben) unter Berufung auf das sächsische Justizministerium berichtet, sind allein bei Staatsanwaltschaften in Sachsen 509 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Schleuserkriminalität anhängig.
Die Ermittlungen richten sich gegen 702 Beschuldigte. „In Untersuchungshaft befinden sich 212 Personen“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit Stand Ende September mit. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestehen beim Schleusungsverdacht bislang noch große Unterschiede zwischen Bundesländern und einzelnen Gerichtsbezirken. Lars Wendland, Vorsitzender der GdP Bundespolizei Berlin-Brandenburg, sagte der „NOZ“: „Die Tatsache, ob ein mutmaßlicher Schleuser in Untersuchungshaft kommt oder nicht, hängt stark davon ab, wo er aufgegriffen wurde: In Sachsen ist die Chance vergleichsweise hoch, dass ein Haftbefehl erlassen wird.“ Die Anordnung wird von einem Richter auf Antrag erlassen. Wendland verwies darauf, dass eine bessere Ausstattung der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität sinnvoller sei als stationäre Kontrollen. „Deutschland muss bei Technik und Personal, vor allem gerade an Fachpersonal für Schleusungskriminalität, nachlegen.“
Foto: Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv) [dts]