Die Tierschutzpartei ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF gescheitert. Der Antrag sei am Sonntag abgelehnt worden, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit.
Er war darauf gerichtet, das ZDF und den NDR zu verpflichten, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern in ihren linearen Fernsehprogrammen am Montag die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen. Die Begründung der Entscheidung wurde zunächst nicht veröffentlicht, sie soll den Beteiligten gesondert übermittelt werden (Beschluss vom 08.10.2023 – 2 BvQ 189/23). Die Tierschutzpartei hatte am Sonntag in Hessen 1,5 Prozent und in Bayern 0,5 Prozent der Stimmen erreicht.
Foto: Wahlplakat für Tierschutzpartei (Archiv) [dts]