Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts warnen die Patientenschützer vor Einschnitten bei der bereitschaftsärztlichen Versorgung. „Das Modell des ärztlichen Notdienstes, der Praxis- und Hausbesuche rund um die Uhr ermöglicht, steht mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts auf tönernen Füßen“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
Es zeichneten sich schon jetzt „Einschränkungen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes“ ab. Brysch forderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Handeln auf. „Das kann der Bundesgesundheitsminister mit seinen Ressort-Kollegen der Länder nicht ignorieren. Als Dienstaufsicht der Kassenärztlichen Vereinigungen sind sie gefordert, den Sicherstellungsauftrag unverzüglich herstellen zu lassen. Gerade immobile oft pflegebedürftige Menschen sind auf eine häusliche Erreichbarkeit im Notfall angewiesen.“ Die Poolärzte hielten das Bereitschaftssystem aufrecht, mahnte Brysch. Das Bundessozialgericht hatte am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als Poolarzt einen Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung übernimmt. Die Entscheidung sei wegen der ähnlichen Organisationsstruktur auch auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst übertragbar, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit und beendete die Tätigkeit der Poolärzte. Nun drohen Versorgungslücken.
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