Die Terrorismusabteilung des Generalbundesanwalts hat seit dem 1. Januar bis zum 31. August dieses Jahres im Bereich Islamismus 284 Ermittlungsverfahren gegen 308 Beschuldigte eingeleitet. Im Bereich Rechtsextremismus wurden in diesem Zeitraum elf Ermittlungsverfahren gegen 28 Beschuldigte eingeleitet, im Bereich Linksextremismus in diesem Zeitraum keine.
Dies zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, über die die „Welt“ berichtet. Fast allen Beschuldigten im Bereich Islamismus werden die Bildung terroristischer Vereinigungen sowie die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland vorgeworfen. Acht Beschuldigte müssen sich wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten, sieben wegen des Vorwurfs des Mords. 82 Beschuldigte in diesem Phänomenbereich haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, 54 Beschuldigte haben die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit. 45 Beschuldigte sind afghanische Staatsangehörige, 29 Beschuldigte syrische und 27 Beschuldigte türkische Staatsangehörige. 67 Prozent sind männlich. Im Bereich Rechtsextremismus wird zwölf Beschuldigten ein Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot vorgeworfen, elf Beschuldigten die Bildung einer kriminellen Vereinigung, zwei Beschuldigten Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und einem Beschuldigten Mord. Fast alle Beschuldigten in diesem Phänomenbereich haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, eine Staatsangehörigkeit ist ungeklärt.
89 Prozent sind männlich. Der AfD-Innenpolitiker Martin Hess sagte der Zeitung: „Der Staat muss islamistischen Terrorismus mit höchster Priorität bekämpfen. Durch die ungebremste Massenmigration aus primär muslimischen Ländern dürfte es Islamisten auch weiterhin leicht fallen, neues Personal in Moscheen zu rekrutieren. Muslimische Gemeinden müssen stärker ins Visier genommen werden.“
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]