Beschleunigungsgesetz für Asylgerichtsverfahren entlastet kaum

Das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, hat bislang offenbar nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt. Das geht aus einer Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervor, in der die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht für die ersten sieben Monate dieses Jahres erfasst ist und über die der „Spiegel“ berichtet.

Klagen Asylsuchende gegen einen negativen Bescheid, benötigen Gerichte demnach im Schnitt 21,8 Monate, um das Verfahren abzuschließen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind dabei erheblich: Brandenburger Verwaltungsgerichte benötigten 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil, während diese Verfahren in Rheinland-Pfalz bereits nach 4,7 Monaten abgeschlossen waren. Gehen die Asylsuchenden anschließend in Berufung oder Revision, können bis zur endgültigen Entscheidung weitere Jahre vergehen. Grund sind überlastete Verwaltungsgerichte, denen die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren unter die Arme greifen wollte.

Im genannten Zeitraum lag die Verfahrensdauer jedoch nur rund vier Monate unter dem Durchschnittswert des Vorjahrs. Insgesamt waren Ende Juli 121.646 Asylverfahren vor Gericht anhängig.

Foto: Verwaltungsgericht (Archiv) [dts]

 

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