Im Zuge der Durchsetzung des Verbotes der Vereinigung „Artgemeinschaft“ wurden am Mittwoch waffenrechtliche Erlaubnisse aberkannt und Schusswaffen und Munition sichergestellt. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden auch Armbrüste und eine ABC-Schutzausrüstung gefunden.
Darüber hinaus wurden neben Gold und Bargeld auch große Mengen extremistischer Literatur und Devotionalien beschlagnahmt. Bei der Razzia waren rund 700 Polizeibeamte in zwölf Bundesländern im Einsatz, um das durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot zu vollstrecken. „Mit der `Artgemeinschaft` haben wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung verboten“, sagte Faeser. „Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“ Die „Artgemeinschaft“ sei mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen vernetzt, so die SPD-Politikerin. „Diese Vereinigung verbindet verschiedene Strömungen der extremen Rechten und gefährdet damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in besonderem Maße.“ Das heutige Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Die Vereinigung soll laut Innenministerium rund 150 Mitglieder haben und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens verbreite sie ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild, hieß es. Zentrales Ziel der Vereinigung sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichzusetzen sei. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins zudem weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf, erklärte das Bundesinnenministerium. So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“ gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft seien dagegen herabgewürdigt worden. Zweck der nun verbotenen Vereinigung sei es gewesen, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen, hieß es weiter. Dies sei insbesondere durch die Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur erfolgt. Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buchdienstes“, einer Webseite und von Präsenzen in sozialen Medien seien auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert, radikalisiert und auch geworben worden, so das Bundesinnenministerium. Die „Artgemeinschaft“ habe auch die ideologische Grundlage weiterer rechtsextremer Organisationen gebildet. Nach deren Verbot durch das Bundesinnenministerium seien deren ehemalige Mitglieder daraufhin zum Teil in der „Artgemeinschaft“ aktiv geworden, hieß es.
Foto: Polizeiauto (Archiv) [dts]