Union sieht ihr Fragerecht durch Bundesregierung verletzt

Die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU sehen ihr parlamentarisches Fragerecht durch die Bundesregierung verletzt. Das geht aus zwei Protestschreiben hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Anlass dafür ist, dass die Regierung eine Anfrage der Unionsfraktion zum Gebäudeenergiegesetz, das in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, nicht vollständig beantwortet haben soll. Die Unionsfraktion hat deshalb einen Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) geschickt. Außerdem hat sie in einem weiteren Schreiben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) um Hilfe gebeten. Die Unionsfraktion hatte in einer sogenannten „Kleinen Anfrage“ von der Bundesregierung Antworten auf ihre offenen Fragen zum Heizungsgesetz verlangt.

Inzwischen hat die Regierung reagiert – doch sie hat wohl nicht alle Fragen beantwortet. Dies sei „angesichts der Bedeutung der geplanten Regelungen und mit Blick auf die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts ein völlig inakzeptabler Vorgang“, heißt es in dem Brief der Unionsfraktion an Habeck und Schmidt. Thorsten Frei, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, hat deshalb die Bundestagspräsidentin um Hilfe gebeten. In einem Brief an Bas schreibt er, „das bisherige Agieren der Koalition beim Gebäudeenergiegesetz, das nur durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gestoppt wurde, hat dem Ansehen des Deutschen Bundestages bereits Schaden zugefügt“.

Der Plan, den Gesetzentwurf in der ersten Septemberwoche ohne weitere Beratungen in der Sache unverändert zu verabschieden, unterstreiche „die Uneinsichtigkeit der Regierungsfraktionen“. Nun versuche die Bundesregierung auch noch, „das parlamentarische Fragerecht beim Gebäudeenergiegesetz mit fadenscheinigen Argumenten zu unterlaufen“. Dies sei nicht hinnehmbar. Die Unionsfraktion bitte Bas daher, gegenüber der Regierung „die unverzügliche und vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage einzufordern“.

Das auch aus dem Ressort von Wirtschaftsminister Habeck stammende Heizungsgesetz ist nach der Einbringung in den Bundestag noch einmal erheblich geändert worden. Als Grundlage für den dafür notwendigen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hatte das Ministerium eine Formulierungshilfe erarbeitet. Fragen der Unionsfraktion, die den Inhalt dieser Formulierungshilfe betreffen, will die Regierung jetzt aber nicht beantworten. In der vom Wirtschaftsministerium übermittelten Antwort der Regierung heißt es, der Inhalt der Formulierungshilfe würde die Vorstellungen der Regierungsfraktionen widerspiegeln und sei nur die redaktionelle Vorstufe für den Änderungsantrag der Fraktionen.

Die Verantwortung für den Inhalt liege also „bei den verantwortlichen Akteuren im Deutschen Bundestag“. Deshalb bewerte die Regierung keine Formulierungshilfen. Die Union hält diese Begründung für vorgeschoben. Schließlich sei die Formulierungshilfe vom Ministerium, also in der Regierung, erstellt worden und an den Beratungen über die Änderung des Heizungsgesetzes, die auch mithilfe dieser Formulierungshilfe umgesetzt werde, seien der Kanzler und mehrere Minister beteiligt gewesen.

Das Vorgehen der Regierung sei deshalb ein unzulässiges „Manöver“, mit dem sie „den grundgesetzlich geschützten Auskunftsanspruch des Bundestages“ unterlaufe.

Foto: Bundestagsplenum (Archiv) [dts]

 

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