Die Union im Bundestag sieht durch Pläne der EU-Kommission zum Pflanzenschutz die Existenz von zahlreichen Winzer-Betrieben in Deutschland gefährdet und fordert von der Bundesregierung entschlossenen Widerstand in Brüssel. Die Pläne der Kommission würden weit über das Ziel hinaus schießen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
„Ein Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln auf 30 Prozent der Rebflächen kommt einem Berufsverbot für viele Winzer gleich“, sagte Bilger. Er warf der Bundesregierung vor, scheinheilig zu agieren und ein „doppeltes Spiel“ zu spielen: „Vordergründig zeigen die grünen Bundesminister Özdemir und Lemke Verständnis für die Existenzängste der deutschen Weinbauern – und gleichzeitig treiben sie die EU-Gesetzgebung mit voran, ohne maßgebliche Entschärfungen zu erreichen.“ Andere Weinbaunationen leisteten in Brüssel hingegen aktiven Widerstand. Die Bundesregierung müsse sich nun endlich klar zum Weinbauland Deutschland bekennen und entsprechend offensiv in Brüssel verhandeln, sagte der CDU-Politiker. Bilger bezog sich auf einen Verordnungs-Vorschlag der EU-Kommission von Juni 2022, mit dem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU bis 2030 um 50 Prozent gesenkt werden soll. Ein Baustein der Verordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) wäre das weitgehende Verbot solcher Mittel auf bestimmten Flächen, etwa in öffentlichen Gärten, Parks oder auf Spielplätzen, aber auch in „ökologisch empfindlichen Gebieten“. Darunter würden in Deutschland nach bisheriger Definition auch Landschaftsschutzgebiete fallen. Die deutschen Weinbauverbände warnen aber, dass ein Drittel der hiesigen Rebflächen in Landschaftsschutzgebieten liegt und so unter das Verbot von Pflanzenschutzmitteln fallen würde, darunter fast das gesamte Moseltal. Damit seien diese Flächen nicht mehr erfolgreich zu bewirtschaften und müssten stillgelegt werden, argumentieren die Verbände. Auf Basis des Kommissionsvorschlags müssten EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten das endgültige Gesetz aushandeln und beschließen; die Verhandlungen dazu haben aber noch gar nicht begonnen, bislang haben weder Parlament noch Rat ihre Position festgelegt.
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