Innerhalb der schwarz-grünen Regierungskoalition in Düsseldorf hat die jüngste Einführung von Polizeigebühren für sogenannte „Klimakleber“ Verstimmungen hervorgerufen. „Ich finde es nicht richtig, in Nordrhein-Westfalen Gebühren für die Durchsetzung von Recht und Ordnung einzuführen, es ist bedauerlich, dass der Innenminister vor einer so einschneidenden Änderung der Landesgebührenordnung nicht die offene Debatte innerhalb der Koalition gesucht hat“, sagte Grünen-Landtagsfraktionschefin Verena Schäffer der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).
Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte Ende vergangener Woche bestätigt, dass in die Gebührenordnung des Landes ein neuer Paragraf aufgenommen worden sei. Demnach kann jemand mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden, wenn er von der Polizei „durch unmittelbaren Zwang“ weggebracht werden muss. Je mehr Zeit die Polizei aufwenden muss, um etwa Straßenblockaden aufzulösen, desto höher fällt die Rechnung aus. Reul hatte bereits im März im Landtag gesagt, dass er für eine solche Regelung „durchaus Sympathie“ habe.
Die geänderte Landesgebührenordnung soll zudem vom schwarz-grünen Kabinett unbeanstandet geblieben sein. Trotzdem ist bei den Grünen von einem unabgestimmten Alleingang des Innenministers die Rede. „Uns Grünen geht es nicht um die Straßenblockaden der Letzten Generation: Wer solch eine Protestform wählt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, aber es ist eine sehr grundsätzliche Frage, ob der Staat überhaupt Polizeieinsätze in Rechnung stellen sollte, denn Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe“, so Schäffer weiter. Immer wieder hatte die Polizei zuletzt in NRW gegen Klimaaktivisten vorgehen müssen, die sich auf der Straße mit den Händen festkleben.
Anders als in anderen Bundesländern konnten ihnen die Einsatzkosten in NRW bislang nicht auferlegt werden. Reul will nun „weitergehende Anwendungshinweise zu der neuen Gebühr entsprechend der Regelungen der anderen Länder“ erarbeiten lassen. Grünen-Fraktionschefin Schäffer warnte, dass auf die Polizisten Schwierigkeiten bei der Anwendung sowie ein Bürokratiezuwachs zukommen werde. Laut NRW-Innenministerium soll künftig durch die Polizeivollzugsbeamten in der Einsatzsituation eine Erstbewertung vorgenommen werden, ob dem Verursacher von Blockaden und Störungen im öffentlichen Raum später Rechnungen zugestellt werden.
Es werde derzeit ein Musterformular für die Kreispolizeibehörden erarbeitet. „Die geänderte Gebührenordnung im Rahmen des `unmittelbaren Zwangs` könnte grundsätzlich nicht nur bei Aktionen der sogenannten Klimakleber angewandt werden, sondern auch beispielsweise im Zusammenhang mit Fußballspielen und Junggesellenabschieden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Ausgenommen bleiben Bagatellfälle sowie Fälle, in denen die Ermittlung des Verursachers absehbar teurer ist als der Polizeieinsatz selbst.
Foto: Protest von „Letzter Generation“ (Archiv) [dts]