Die Klage wurde wegen einer möglichen Impfschädigung abgewiesen

Impfschaden

Das Landgericht Mainz lehnte den Anspruch der Frau auf Schadensersatz wegen möglicher Schmerzen durch die Corona-Impfung ab. Die Gründe hierfür würden später schriftlich dargelegt, die Kosten des Verfahrens würden vom Kläger getragen, sagt der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigt an, dass der Fall auf die nächste Gerichtsebene gehen werde. Der Kläger spricht davon, „Das ist für alle Betroffenen ein Schlag ins Gesicht“.

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