Buschmann will Bürokratiekosten-Index für EU und Bundesländer

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die bürokratischen Belastungen der Unternehmen durch die Europäische Union (EU) und die Bundesländer transparenter machen. „Ich werbe dafür, die Idee des Bürokratiekosten-Index auf die EU und die Bundesländer zu übertragen. Jeder könnte dann sehen, ob er steigt oder fällt – und wer dafür verantwortlich ist“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“.

„Viele Vorschriften kommen aus Europa.“ Auf Bundesebene werden die Belastungen der Unternehmen seit 2012 in einem Index abgebildet. „Diese Transparenz ist ein starker Anreiz, um das Problem ernsthaft anzugehen“, sagte Buschmann.

Er kündigte an, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der EU-Kommission darüber zu sprechen, „wie Bürokratie systematisch auch auf dieser Ebene abgebaut und die Schaffung neuer Bürokratie vermieden werden kann“. Bürokratieabbau sei kein abgegrenztes Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Bereits auf der Kabinettsklausur in Meseberg will die Ampel ein Maßnahmenpaket beschließen, um den Bürokratiekostenindex auf Bundesebene „auf den niedrigsten Stand“ zu drücken, „den er jemals hatte“, sagte Buschmann. „Das wird spürbar.“

So soll ein sogenanntes „Bürokratie-Entlastungsgesetz“ beschlossen werden, mit dem „Unternehmen von einem Teil der Bürden befreit werden können, die der Bund bislang auferlegt hat“. Es gehe um eine Trendwende: „Weg von bürokratischem Aufwuchs, hin zu Entlastung und Freiraum“, erklärte Buschmann. Die vielen Regeln auf europäischer, auf Bundes- und auf Landesebene beanspruchten so viel Zeit und Anstrengung, „dass sich Unternehmen zu wenig um ihr Kerngeschäft kümmern können“, kritisierte der Justizminister. „Das ist ein Wachstumshemmer.“

Er könne sich eine „systematische Müllabfuhr“ vorstellen: „Regelmäßig müssen wir prüfen, welche Regeln und Auflagen wirklich notwendig sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen“, so Buschmann. „Man könnte etwa vorübergehend Vorschriften aussetzen, um dann zu analysieren, ob dies zu größeren Verwerfungen führt – oder ob nicht eine endgültige Aufhebung möglich ist.“

Foto: Marco Buschmann am 23.08.2023 [dts]

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