Der Bund Deutsche Zollbeamter (BDZ) sieht die neu geschaffene Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) nicht mit ausreichend Befugnissen ausgestattet. Die Gewerkschaft hoffe auf den Gesetzgeber, die Beamten mit dem rechtlichen Status von Ermittlungspersonen auszustatten, sagte der Vorsitzende Thomas Liebel dem Nachrichtenportal T-Online.
„Bei Durchsuchungen müssen die Kollegen bislang noch nicht mal hineingelassen werden.“ Auch internationale Rechtshilfeersuchen müssten erleichtert werden. Außerdem müssten die Stellen nun zügig besetzt werden – auch unter Zuhilfenahme einer Zulage. Die Bundesregierung hatte Anfang des Jahres die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen, um die Russland-Sanktionen besser umsetzen zu können. Perspektivisch soll sie in einem vom Bundesfinanzministerium geplanten Bundesfinanzkriminalamt aufgehen. Die Behörde hat aber noch mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. Im ersten Halbjahr gingen den Angaben der Bundesregierung zufolge zwar 65 Hinweise auf potenzielle Sanktionsverstöße ein. Nur acht davon führten aber tatsächlich zu Ermittlungen. In allen acht Fällen dauern die Ermittlungen noch an. Insgesamt führte die Zentralstelle 58 weitere Vermögensermittlungsverfahren. Über ihren Ausgang ist allerdings nichts bekannt. Zum Teil könnte der schleppende Start auf Personalnot zurückzuführen sein. Demnach ist derzeit erst die Hälfte der Planstellen besetzt. Nur ein Drittel der Beschäftigten verfügt über eine kriminalistische Ausbildung. Für die Annahme von Hinweisen sind bislang lediglich vier Beschäftigte eingesetzt. Geplante „Sonderbeauftragte für die Überwachung sanktionsnaher Unternehmen“ gibt es noch immer nicht.
Der BDZ sieht darüber hinaus weitere Probleme. „Leider geht es nicht nur darum, wie viele Stellen derzeit besetzt sind, sondern wie hoch die Fluktuation im Personal ist“, sagte Liebel dem Nachrichtenportal. „Viele Kollegen sind dort nur zur Geschäftshilfe eingesetzt – nach wenigen Monaten kehren sie zu ihren eigentlichen Tätigkeiten beispielsweise beim Zoll zurück.“ Erst jetzt, nach der Standortentscheidung durch das Bundesfinanzministerium, könnten die Stellen auch extern ausgeschrieben werden.
Foto: Zoll (Archiv) [dts]