Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) hat seinen Vorstoß verteidigt, das Grundrecht auf Asyl durch eine Kontingentlösung zu ersetzen. Zentral sei die Rückweisung „illegaler Migranten“, sagte Frei der „Welt“.
„Wer in internationalen Gewässern gerettet wird, hat keinen Rechtsanspruch, nach Europa zu kommen, wenn umgekehrt auch nicht die Möglichkeit besteht, hier einen Asylantrag zu stellen – was unter der Kontingentlösung nicht mehr möglich wäre.“ Voraussetzung für das Gelingen einer Kontingentlösung statt des geltenden individuellen Anspruchs auf Asyl sei ein „effektiver Außengrenzschutz“. Das bedeutet laut dem CDU-Politiker: „Es muss möglich sein, illegale Migranten an Europas Küsten zurückzuweisen“, so Frei. „Im Klartext: Wenn im Mittelmeer Boote in internationalen Gewässern aufgegriffen werden, werden die Menschen darauf selbstverständlich gerettet. Aber die Fahrt führt dann nicht an ein europäisches Ufer, sondern dorthin zurück, wo sie hergekommen sind.“ Auf die Frage, ob er für die Legalisierung sogenannter Pushbacks plädiere, sagte er: „Wenn jemand in internationalen Gewässern schutzlos aufgegriffen wird“, müsse die Fahrt nicht in einen europäischen Hafen führen. „Emotional aufgeladene unklare Rechtsbegriffe wie Pushbacks“ seien für eine sachliche Debatte wenig hilfreich. „Bloßen Reparaturmaßnahmen“ am Asylsystem erteilte Frei eine Absage. Es sei stattdessen nötig, „das System vom Kopf auf die Füße stellen.“ Zur Frage, inwiefern sein Vorstoß geltenden europäischen Regelungen zum Zurückweisungs-Gebot (Non-Refoulement) widerspreche, sagte er: Er sei davon überzeugt, dass im Rahmen einer politischen Vereinbarung unter den 27 EU-Mitgliedstaaten eine Regelung gefunden werden könnte, „mit der sich das Kontingentkonzept im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben zum Refoulement durchsetzen ließe“, so Frei. „Die geltende Rechtslage, die den Asylantrag nach Einreise erlaubt, stellt, verbunden mit der europäischen Auslegung des Non-Refoulement-Prinzips, ein unbeschränktes Recht auf Einreise nach Europa dar. Und so etwas kann man weder aus der Menschenrechts- noch aus der Flüchtlingskonvention ableiten.“ „Das Non-Refoulement-Prinzip ist kein individuelles Asylrecht, sondern bedeutet nur, dass man nicht dorthin zurückweisen darf, wo Folter und Verfolgung drohen“, betonte der Unionsfraktionsgeschäftsführer. „Das ist bei keinem direkten europäischen Nachbarland der Fall.“ Frei sagte, im Fall der Umsetzung seines Konzepts rechne er mit einer Absenkung illegaler Grenzübertritte auf eine Zahl „nahe null“. Dass Menschen zurzeit trotz Gefahren die Überschreitung befestigter Landgrenzen versuchten, liege daran, „dass die aktuelle Rechtsprechung suggeriert, dass sie bleiben können, sobald sie es nach Europa geschafft haben. Diese Verheißung wird es mit diesem Modell nicht mehr geben.“
Foto: Bojen im Meer (Archiv) [dts]