SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen machen. „Unser Ziel ist eine stärkere Spreizung bei den Sätzen für die pauschale Versteuerung“, sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der „Welt am Sonntag“.
„Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wollen wir aus der Ein-Prozent-Regel eine 1,2-Prozent-Regel machen. Das dient auch dem Subventionsabbau. Für E-Autos bleibt der Anrechnungssatz unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent.“ Schrodi begründete den Vorschlag der stärkeren Spreizung unter anderem mit dem bislang fehlenden Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos. „Eine geänderte Dienstwagen-Besteuerung ist ein wichtiges Werkzeug, damit in drei bis fünf Jahren mehr Elektrofahrzeuge zu erschwinglichen Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen“, sagte Schrodi. Diese fehlten bislang, weshalb gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an einem Auto mit Verbrenner kaum herumkämen. Auch die Grünen streben eine Änderung der Dienstwagen-Besteuerung zugunsten von Elektrofahrzeugen an. „Wir Grüne wollen eine faire Besteuerung garantieren und können uns zum Beispiel vorstellen, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen“, sagte der für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Sascha Müller der „Welt am Sonntag“. Auf die Anzahl der möglichen Klassen und darin geltende Prozentsätze wollte Müller sich noch nicht festlegen. Das sei eine Frage von Verhandlungen, die er im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst erwartet. Eine Abschaffung der pauschalen Besteuerung strebten die Grünen ausdrücklich nicht an, sagte Müller weiter. Es sei im Vergleich zum Fahrtenbuch das einfachere Verfahren.
„Aber de facto handelt es sich dabei dennoch um eine klimaschädliche Subvention, denn die Regel verleitet dazu, privat mehr und mit einem größeren Fahrzeug zu fahren“, sagte er. Bei der FDP lehnt man eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb dagegen ab. „Weder im Koalitionsvertrag noch in der Kabinettseinigung zum Bundeshaushalt ist eine einseitige Subvention zum E-Auto-Kauf vorgesehen“, sagte Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die hohen Zulassungszahlen für Elektroautos und die langen Wartezeiten auf die bestellten Fahrzeuge erweckten nicht den Eindruck, als ob eine zusätzliche staatliche Stimulation sinnvoll wäre.
Er plädierte dafür, dass „wir uns bei der unbürokratischen Dienstwagen-Besteuerung mit Änderungen zurückhalten“. Für die private Nutzung des Dienstwagens müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Sie können dafür entweder ein Fahrtenbuch führen oder sich für einen pauschalen Steuerabzug entscheiden. Vom Kaufpreis des Fahrzeugs muss pro Monat ein Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Hochpreisige Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden schon heute besonders gefördert, indem sie nur mit 0,5 Prozent ihres Bruttolistenpreises in die Berechnung einfließen, Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unterhalb von 40.000 Euro sogar nur mit 0,25 Prozent.
Foto: Dienstwagen (Archiv) [dts]