Landkreistag will Abschaffung des Grundrechts auf Asyl prüfen

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Gerhard Sager (CDU), fordert eine Prüfung der Unions-Vorschläge zur Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. „Die Zuwanderung hält unvermindert an. Das Problem löst sich nicht von allein“, sagte Sager der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Der Vorstoß von Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) zur Änderung des Asylrechts und zur Einrichtung von Flüchtlingskontingenten „sollte daher ernsthaft und äußerst sensibel geprüft werden“, sagte der Landkreistagspräsident. „Er stellt klar, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach wie vor bereit sind, Schutzbedürftige aufzunehmen, verdeutlicht aber auch die insoweit bestehenden Grenzen, wie sie vor Ort in den Landkreisen immer deutlicher werden“, so Sager. „Die Landkreise pochen darauf, die weitere Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland unmittelbar und wirksam zu begrenzen.“ Vor diesem Hintergrund müsse auch „der rechtliche Rahmen der Schutzgewährung in Deutschland und Europa dahingehend hinterfragt werden, ob er den aktuellen Herausforderungen noch angemessen Rechnung trägt“, sagte Sager. Das Grundrecht auf Asyl ist 1948/49 als Reaktion auf die Vertreibungen Hunderttausender aus dem „Dritten Reich“ im Grundgesetz verankert worden. Der Parlamentarische Rat hatte sich damit deutlich von der NS-Vergangenheit distanziert.

Foto: Asylunterkunft (Archiv) [dts]

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