EU-Richtlinie: Arbeitgeberverbände gegen Mindestlohnerhöhung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wirft SPD-Chef Lars Klingbeil nach seiner Forderung, die Mindestlöhne mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie zu erhöhen, „Populismus mit der Lohntüte“ vor. „Die Versuche die Mindestlohnfindung weiter parteipolitisch zu instrumentalisieren, stehen dem Geist des Mindestlohngesetzes entgegen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Zuletzt hatten in der Mindestlohnkommission die Arbeitgebervertreter zusammen mit der Kommissionsvorsitzenden erstmals gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter den Mindestlohn um 41 Cent angehoben. Klingbeil hatte in Reaktion darauf gefordert, den Mindestlohn in Deutschland auf bis zu 14 Euro anzuheben. „Das Gesetz geht von einer unabhängigen Kommission aus, die sich an tatsächlichen Tarifverträgen orientiert“, entgegnete Kampeter. „Zugleich gilt: Populismus mit der Lohntüte führt lediglich zur Inflation.“ Zwingende Handlungspflicht sieht hingegen DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell: „Gemäß dem Ansinnen der EU-Richtlinie müssten wir in Deutschland derzeit einen Mindestlohn von 13,50 Euro je Stunde haben, zukünftig aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung dann sogar 14 Euro.“ Die Mindestlohnrichtlinie der EU macht keine Vorschriften zur genauen Höhe des Mindestlohns, sondern verpflichtet zu einer regelmäßigen Überprüfung der Höhe anhand von Indikatoren und Referenzwerten. Als Beispiele für mögliche Orientierungsrahmen für die Höhe des Bruttomindestlohns nennt die Richtlinie 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Genauso könnte aber die Höhe des Nettomindestlohns bei 50 bis 60 Prozent des Nettodurchschnittslohns liegen oder an der Armutsgrenze, der Kaufkraft oder anderen Werten orientiert werden. „Mit der Entscheidung der Arbeitgeber und der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2024 auf 12,41 Euro je Stunde festzuschreiben, gilt in Deutschland zukünftig ein Mindestlohn, der lediglich 53 Prozent des Medianlohns erreicht“, sagte Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Damit werden weiter Armutslöhne per Gesetz möglich“, so der Gewerkschaftsvertreter.

Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv) [dts]

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