Der österreichische Jurist Max Schrems will gegen das neueste Daten-Abkommen zwischen der EU und den USA klagen und es so zu Fall bringen. Er gehe davon aus, dass die Sache Anfang des kommenden Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen werde, sagte Schrems der „Welt“.
„Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade.“ Zuletzt hatte die EU-Kommission in Brüssel dem sogenannten „Data Privacy Framework“ zugestimmt: Das ist ein Deal, der den freien Strom personenbezogener Daten über den Atlantik ermöglicht. Die beiden Vorgänger dieses Abkommens – „Privacy Shield“ und „Safe Harbor“ – hatte der EuGH für ungültig erklärt – geklagt hatte in beiden Fällen Schrems. Die Richter könnten das neue Daten-Abkommen zwischen Brüssel und Washington für die Dauer des Verfahrens aussetzen.
Amerikas Tech-Giganten hätten dann wohl ein Problem. Sie betonen immer wieder, dass sich das Geschäft in der EU nur lohne, wenn sie die Informationen der Internetnutzer in den Vereinigten Staaten verarbeiten dürften. Facebook hatte vor einiger Zeit sogar gedroht, sich aus Europa zu verabschieden, sollte man keine Daten mehr nach Hause schicken dürfen. 2015 hatte der EuGH zunächst „Safe Harbor“ für ungültig erklärte, 2020 dann den Nachfolger „Privacy Shield“.
Die Abkommen, befanden die Richter, schützten die Daten der Europäer nicht ausreichend. Der EuGH kritisierte vor allem, dass US-Geheimdienste Informationen ohne Verdacht massenweise abschöpfen könnten. Nun, bei Deal Nummer drei, hat Brüssel den USA einen „angemessenen“ Datenschutz bescheinigt. Damit ist gemeint, dass das Schutzniveau europäischen Standards entspricht.
US-Geheimdienste, so die Kommission, könnten Informationen von EU-Bürgern nur dann abgreifen, wenn es notwendig für die nationale Sicherheit und verhältnismäßig sei. Schrems sieht es nicht so: Er meint, die US-Geheimdienste hätten noch immer zu viel Zugriff auf die Daten der Europäer. Sie könnten Menschen in Deutschland, Österreich und anderen EU-Staaten weiterhin ausspionieren, einfach so, ohne konkreten Verdacht oder richterliche Genehmigung. Amerika werde dem Wort „verhältnismäßig“ eine andere Bedeutung beimessen als der EuGH, so Schrems.
Foto: Computer-Nutzerin auf Facebook (Archiv) [dts]