Die Wortmarke „Black Friday“ wird vollständig vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe) berichtet, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) schon Anfang Juli mit der Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, nach der die Marke „Back Friday“ rückwirkend zum 25. April 2019 für vollständig verfallen erklärt wurde.
Seit 2016 war die Phrase „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eingetragen. Inhaber war die Hongkonger Super Union Holdings Limited, die Verbindungen zur österreichischen Gesellschaft „Black Friday“ aufweist, die eine Website mit dem Titel „Black Friday Sale“ betreibt. Schon länger kritisierten Händler und Aggregatoren von Black-Friday-Angeboten, dass eine allgemein gebräuchliche Phrase wie „Black Friday“ nicht geschützt werden könne. Der Betreiber der Website „Black Friday“, Simon Gall, führte deshalb einen sechseinhalb Jahre währenden Rechtsstreit mit der Super Union Holdings, um die Löschung der Marke zu erwirken. Gall zeigte sich ob der nun geschaffenen Rechtssicherheit durch den BGH erleichtert. „Viele Händler dürften jetzt aufatmen“, sagte er der FAZ. Konrad Kreid, Geschäftsführer der österreichischen „Black Friday“-Gesellschaft, zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber der FAZ ebenso erfreut über das Urteil: „Die Entscheidung des Gerichtes begrüßen wir – so benötigen wir auch keine Lizenz mehr, um auf der sicheren Seite zu sein.“ Die Anwälte der Hongkonger Super Union Holdings richteten aus, dass ihre Mandantin bis Redaktionsschluss nicht erreichbar war.
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