Baerbock spricht sich für Reform des Völkerrechts aus

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich in New York für eine Reform des Völkerrechts ausgesprochen, da etwa Staatschefs, die einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führen, nur schwer zu belangen sein. „Wir erleben, dass dieser russische Angriffskrieg auch ein Angriff auf die Charta der Vereinten Nationen ist“, sagte Baerbock am Montag am Rande des Festaktes zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).

Man müsse bestehende Lücken im internationalen Recht klar benennen, so die Ministerin. Eine davon bestehe darin, dass Staats- und Regierungschefs „eben nicht angeklagt werden können, wenn sie das Rom-Statut nicht unterschrieben haben“. Baerbock verurteilte die „bewussten“ Angriffe Russlands auf Krankenhäuser und infrastrukturelle Einrichtungen in der Ukraine. Vor dem Hintergrund des gestoppten Getreideabkommens forderte die Ministerin Wladimir Putin auf, Hunger nicht weiter als Waffe einzusetzen.

Bereits vor ihrem Abflug nach New York hatte Baerbock die Hürden für eine Strafverfolgung im Völkerrecht als „zu hoch“ bezeichnet: „Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Partnern das Völkerrecht weiterentwickeln, so dass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird.“ Das Römische Status ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs ist auf Verbrechen beschränkt, die auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder durch einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurden.

Von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind 121 dem Statut beigetreten. Russland, China und die USA gehören nicht dazu.

Foto: Annalena Baerbock (Archiv) [dts]

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