Zahl der Scheidungen sinkt weiter

Im Jahr 2022 sind in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137.400 Ehen geschieden worden. Das waren knapp 5.400 oder 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Bereits im Vorjahr war die Zahl der Scheidungen um 0,7 Prozent zurückgegangen. Seit 2012 ist sie jährlich gesunken, mit Ausnahme des Jahres 2019. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagte Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33.000 oder 9,2 Prozent auf rund 391.000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter. Etwas mehr als die Hälfte (50,7 Prozent bzw. rund 69.600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 Prozent ein Kind, 39,7 Prozent zwei und 11,2 Prozent drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115.800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 Prozent aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 Prozent der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Etwa 24.300 oder 17,7 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet, so die Statistiker weiter. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19.100 oder 10,2 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden. Bei 89,5 Prozent der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 Prozent stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu. Im Jahr 2022 ließen sich rund 1.100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder zehn Prozent mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden.

Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 Prozent weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Foto: Standesamt [dts]

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