Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Entwurf für die Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes sowie ein „Klimaschutzprogramm“ in die Ressortabstimmung gegeben. „Mit dem Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes setzen wir die Beschlüsse des Koalitionsausschusses um“, sagte Habeck am Mittwoch.
Bislang mussten Minister Sofortprogramme vorlegen, wenn ihr Sektor die Klimaziele des Vorjahres nicht erreicht hat. Daran habe sich jedoch niemand gehalten, kritisierte Habeck. „Die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen sind künftig die zentralen Steuerungsgrößen. Klimaschutz wird vorrausschauender, flexibler und dadurch effizienter“, sagte der Grünenpolitiker zu den Änderungen. „Die Jahresemissionsmengen der Sektoren bleiben für das Monitoring und zur Bewertung bestehen, das sichert Transparenz.“ Die Bundesregierung trage zukünftig „noch stärker eine Gesamtverantwortung“ für die Einhaltung dieser Vorgaben, so der Wirtschaftsminister. Die Rolle des Expertenrats werde künftig gestärkt. In einem zweiten Gesetzesentwurf bündelt die Regierung vereinbarte Einzelmaßnahmen zum Klimaschutz, wie etwa einen CO2-Aufschlag für Lkws. „Aus den Einnahmen soll vor allem der Schienenausbau finanziert werden“, sagte Habeck. Das Straßenverkehrsrecht solle zudem künftig „mehr Spielraum für umwelt- und klimafreundlichem Verkehr mit Bus, Bahn und Fahrrad“ bieten. „Mit den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms können wir – wohl gemerkt, wenn wir sie konsequent umsetzen – voraussichtlich bis zu 80 Prozent der Klima-Lücke schließen, die wir von der Großen Koalition geerbt haben“, sagte Habeck. Diese habe über die vergangenen Jahre bis 2030 kulminiert 1.100 Millionen Tonnen CO2 betragen. Als er Minister geworden ist, sei das Erreichen der Klimaschutzziele „unmöglich“ gewesen. Das Ziel, bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken, sei nun „erstmals in Reichweite gerückt“, sagte Habeck.
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