Patientenschützer warnen davor, Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland in ein Gesetz zu gießen. „Die organisierte Hilfe zur Selbsttötung lässt sich nicht durch ein Gesetz regeln“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Selbstbestimmung der Sterbewilligen und der Schutz vor Fremdbestimmung seien viel zu komplex, um sie in Paragraphen zu pressen. Brysch warnte zudem davor, dass auf diese Weise zu den 10.000 so genannten harten Suiziden mindestens 20.000 organisierte Suizide jährlich hinzukämen. Es sei darüber hinaus ein „Irrglaube, dass autonome Entscheidungen durch Pflichtberatungen allgemeingültig überprüfbar“ wären. Brysch beklagte in diesem Zusammenhang, dass Psychotherapie und würdevolle Pflege oder Therapie für viele sterbenskranke, lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen weiter unerreichbar sei.
„Suizidprävention bleibt somit viel zu häufig auf der Strecke.“ In Deutschland wird derzeit über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. An diesem Dienstag soll eine parteiübergreifende Initiative vorgestellt werden.
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