Kritiker werfen dem Staat einen unzureichenden Schutz von Prostituierten vor. „Es verstößt gegen das Grundgesetz, wenn es der Staat duldet, dass ein Freier die Frau gegen ihren Willen einseitig für seine Zwecke benutzt“, sagte der Rechtsanwalt und ehemalige Landesverfassungsrichter Ulrich Rommelfanger dem „Spiegel“.
In Deutschland ist Prostitution seit 2002 nicht mehr „sittenwidrig“, so regelt es das Prostitutionsgesetz, das 2017 durch das Prostituiertenschutzgesetz ergänzt wurde. Der Gesetzgeber habe „der Beurteilung der Menschenwürde zu wenig Beachtung geschenkt“, so Rommelfanger. Ein Mensch dürfe niemals als reines „Mittel zum Zweck“ missbraucht werden. Die Gesetze, die den Schutz und die Rechte der Prostituierten gewährleisten sollten, gingen fälschlicherweise davon aus, dass sich alle Frauen selbstbestimmt prostituierten, sagte die Sozialethikerin Elke Mack von der Universität Erfurt.
In den vergangenen 20 Jahren habe es der Gesetzgeber versäumt, diese Annahme zu hinterfragen. „Prostituierte geben ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auf, um einseitig die Wünsche des Freiers zu befriedigen“, so Mack. Experten glauben teilweise, dass sich 60 bis 90 Prozent der Frauen unfreiwillig prostituieren; aus Armut oder weil sie dazu gezwungen werden. Schätzungen zufolge arbeiten hunderttausende Prostituierte in Deutschland.
Angemeldet sind gerade einmal 23.700, nur wenige sind krankenversichert, kaum eine ist sozialversichert.
Foto: Prostituierte [dts]