Kabinett beschließt Änderungen am Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen am Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die umstrittene Gesetzesnovelle.

Bislang mussten Minister Sofortprogramme vorlegen, wenn ihr Sektor die Klimaziele des Vorjahres nicht erreicht hat, künftig sollen die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen die „zentralen Steuerungsgrößen“ sein. Einzelne Ressorts sollen ihre Werte untereinander verrechnen können. Dem Vernehmen nach soll damit unter anderem der von der FDP verantwortete Verkehrsbereich entlastet werden, der seine Klimaziele besonders deutlich verfehlt. Kritiker bewerten die Änderung als Entschärfung des Klimaschutzgesetzes. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verteidigte unterdessen am Mittwoch den Beschluss: Er sprach von einer „wichtigen Weichenstellung“. Das „planwirtschaftliche und starre Klimaschutzgesetz“ der Großen Koalition werde jetzt „marktwirtschaftlicher, flexibler und effizienter“. Das verhindere auch „scharfe Freiheitseingriffe“ in einzelnen Sektoren, so Lindner.

Foto: Straßenverkehr [dts]

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