Gutachten hält Industriestrompreis für mit EU-Recht vereinbar

Die Einführung eines Industriestrompreises in Deutschland wäre wohl mit dem Beihilferecht der Europäischen Union vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag der Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten.

Zwar sei im Ergebnis die Einführung eines Industriestrompreises als Beihilfe einzustufen, heißt es in dem Gutachten. Diese wäre „mit dem Binnenmarkt vereinbar, weil sie einen legitimen klimapolitischen Zweck verfolgt, wegen der internationalen Wettbewerbssituation der betreffenden Branchen erforderlich ist und angesichts der angedachten Ausgestaltung auch geeignet und angemessen wäre“, heißt es weiter. „Unsere juristische Prüfung zeigt, dass das EU-Beihilferecht nicht gegen die Einführung des Industriestrompreises sprechen muss. Natürlich kommt es auf die Ausgestaltung an: Die Transformation muss im Mittelpunkt stehen, einfach nur Prinzip Gießkanne geht nicht“, sagte Ines Zenke, Rechtsanwältin und Mitautorin des Gutachtens. Laut des Gutachtens handele es sich bei dem vorgeschlagenen Industriestrompreis um eine Beihilfe, da er nur einem begrenzten Adressatenkreis zugänglich sein soll, er aus staatlichen Mitteln bestritten werden soll und einen wirtschaftlichen Vorteil begründe. Zugleich sei er allerdings mit dem Binnenmarkt vereinbar und daher beihilfekonform, da er einen „legitimen, wichtigen Zweck“ verfolge, heißt es in dem Gutachten. Er ziele darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie mittel- und langfristig zu erhalten. Wolle man die Klimaziele erreichen, müsse verhindert werden, dass Branchen „wegen übermäßiger Energiekostenbelastungen in Drittstaaten mit geringeren Klima- und Umweltschutzstandards abwandern“, heißt es in dem Gutachten. Erforderlich sei der Industriestrompreis, solange kein anderes, kurzfristig umsetzbares Mittel zur Verfügung stehe. Die Begrenzung der Stromkosten sei zudem geeignet, da sie den Unternehmen Planungssicherheit verschaffe. Auch sei das Instrument angemessen, da es den Strompreis auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau bringe und durch die Ausgestaltung, das auf 80 Prozent des gebenchmarkten Stromverbrauchs beschränkt sein soll, zudem Anreize zum Stromsparen biete. Laut des Rechtsgutachtens würde es zudem keine „übermäßigen negativen“ Auswirkungen auf den Wettbewerb und Handel geben. Stattdessen gebe es sogar eine positive Bilanz, da der Industriestrompreis einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen leiste und Arbeitsplätze erhalte. „Die genannten Vorteile wiegen bei Weitem die voraussichtlich überschaubaren Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und Handels im Binnenmarkt auf“, heißt es in dem Papier. IGBCE-Chef Michael Vassiliadis bewertete das Ergebnis des Gutachtens positiv. „Das Gutachten zeigt deutlich: Rechtliche Bedenkenträgerei ist Unsinn, juristisch ist der Industriestrompreis für energieintensive Industrien möglich“, sagte Vassiliadis den Funke-Zeitungen. Es komme nun auf den politischen Willen an, ob man die energieintensive Industrie in Deutschland halten wolle. „Der Industriestrompreis bietet den energieintensiven Industrien Sicherheit“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. Deutschland werde ihn so lange brauchen, bis die Erneuerbaren Energien und Netze so weit ausgebaut seien, dass der heimische Strompreis ohne Hilfe wettbewerbsfähig sei. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte im Mai ein Arbeitspapier vorgelegt, in dem er vorgeschlagen hatte, den Strompreis für energieintensive Industriezweige übergangsweise auf sechs Cent pro Kilowattstunde zu deckeln.

Foto: Stahlproduktion [dts]

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