Steuerberaterkammer rät zu Einsprüchen bei Grundsteuer

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Hartmut Schwab, hat Grundstückseigentümern geraten, in bestimmten Fällen Einspruch gegen Grundsteuerbescheide einzulegen. “Mit Blick auf das Gutachten von Professor Kirchhof, das davon ausgeht, dass das Bundesmodell verfassungswidrig ist, ist es eigentlich anzuraten, Einspruch einzulegen”, sagte Schwab den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Schwab bezog sich damit auf ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten, das der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof im Auftrag des Steuerzahlerbundes sowie des Eigentümerverbands Haus und Grund erstellt hatte. Der Steuerberater-Präsident riet Verbrauchern jedoch zugleich dazu, pragmatisch abzuwägen, ob ein Einspruch tatsächlich etwas bringt. “Häufig hat die Grundsteuer kein riesiges Volumen, beträgt vielleicht 600 Euro im Jahr. Legen Sie nun Einspruch ein, streiten Sie sich um vielleicht 50 oder 60 Euro.” Ein Einspruch bei einer Steuerkanzlei koste schnell zwischen 50 und 100 Euro, zudem gebe es ein Prozessrisiko. “Musterverfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es Jahre dauern kann, bis es eine Entscheidung gibt”, sagte Schwab. Zudem würde selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als verfassungswidrig einstufen sollte, die Anwendung wohl erst für die Zukunft gelten, da sonst vielen Kommunen und Städten die Zahlungsunfähigkeit drohe. Insgesamt rechnet Schwab mit 1,5 bis 3 Millionen Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide. Den Finanzbehörden warf Schwab vor, “schlichtweg überfordert” zu sein. Um die Bürger künftig zu entlasten, plädierte der BStBK-Präsident dafür, eine Steuerdatenbank aufzubauen, auf die die Bürger kostenfrei zugreifen könnten. “Wir brauchen Grundstückswerte ja nicht nur für die Grundsteuer, sondern zum Beispiel auch bei Ehescheidungen, Erbschaften oder Unternehmen für deren Bilanzen. Können wir die nun erhobenen Daten nutzen, würde das allen viel Zeit und Geld ersparen”, sagte Schwab.

Foto: Grundsteuerbescheid [dts]

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