Der Familiennachzug bei Ehepaaren scheitert oft an mangelnden Deutsch-Kenntnissen. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf Anfragen der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor, über welche die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Demnach gab es 2022 etwas mehr als 40.100 Deutsch-Prüfungen an Goethe-Instituten im Ausland, von deren Bestehen der Ehegattennachzug grundsätzlich abhängig gemacht wird. Dabei fielen 13.607 Teilnehmer durch, also mehr als jeder Dritte (33,9 Prozent). Dies sei die höchste absolute Zahl Betroffener seit Jahren, so die Linke. Wer den Deutsch-Test nicht besteht, kann nicht zu seinem Partner oder seiner Partnerin nach Deutschland kommen – selbst wenn die Betroffenen alle anderen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen, also etwa ausreichend Wohnraum und eine Krankenversicherung haben sowie für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.
Laut Koalitionsvertrag strebt die Ampel-Regierung an, dass der Sprachtest künftig auch erst nach der Ankunft in Deutschland erbracht werden kann. Doch bislang liegt kein Gesetzentwurf vor. Besonders hoch war die Quote der Durchfaller beim Sprachtest in den drei Herkunftsländern Äthiopien, Ghana und dem Senegal, wo mehr als jeder zweite Teilnehmer nicht bestand. In diesen afrikanischen Ländern erschweren Armut und Analphabetismus den geforderten Deutsch-Spracherwerb.
Zum Vergleich: 2022 wurden weltweit insgesamt 71.127 Visa zum Ehegattennachzug erteilt. Nicht in allen Fällen muss ein bestandener Deutsch-Test vorgelegt werden. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen im Aufenthaltsgesetz, etwa für den Nachzug zu EU-Bürgern, zu anerkannten Flüchtlingen oder zu Fachkräften. Die Linken-Abgeordnete Akbulut sagte: „Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht.“
Die Linken-Politikerin nannte die geltenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug „sozial selektiv“ und „strukturell rassistisch“. Die Linken-Politikerin sagte: „Vor allem in afrikanischen Ländern sind die Misserfolgsquoten bei Sprachtests inakzeptabel hoch. Damit ist die Regelung auch ganz klar europarechtswidrig, weil das Recht auf Familiennachzug unzumutbar erschwert wird.“
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