Die Bundesregierung hat sich nach zähem Ringen offenbar auf eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts geeinigt. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf den 54-seitigen Regierungsentwurf zur „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und zur Änderung anderer Gesetze“.
Das Kabinett könnte diesen schon am Mittwoch beschließen. Darin wird unter anderem die sogenannte „Vorteilsabschöpfung“ erleichtert – das Abschöpfen von Unternehmensgewinnen, die aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten entstanden sind. So reicht künftig die Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln „einen wirtschaftlichen Vorteil verursacht hat“. Zudem kann die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils geschätzt werden, statt sie wie bisher exakt ermitteln zu müssen. Auch die Sektoruntersuchung durch das Kartellamt soll reformiert werden, durch schnellere Verfahren und dadurch, dass das Kartellamt im Anschluss Maßnahmen anordnen kann, wenn „eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs“ vorliegt – bis hin zur Entflechtung von Unternehmen.
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