Fast ein halbes Jahr nach dem Betonmischer-Unfall in Berlin, bei dem eine Radfahrerin ums Leben gekommen war, hat die Justiz den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen zwei Aktivisten der „Letzten Generation“ fallengelassen. Gegen beide wurde zwar Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben, aber nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mit.
Die Aktivisten sollen am 31. Oktober eine Teilsperrung der Bundesautobahn 100 in Höhe der Anschlussstelle Messedamm und einen Rückstau zahlreicher Kraftfahrzeuge bis zum Jakob‑Kaiser‑Platz veranlasst haben, indem sie Transparente von einer Verkehrszeichenbrücke hängten und sich an dieser mit Sekundenkleber festklebten. Im Rahmen der Ermittlungen war zu klären, ob der Tod der 44 Jahre alten Fahrradfahrerin nach dem Unfall mit dem Betonmischer hätte verhindert werden können, wenn ein Bergungsfahrzeug nicht durch den Stau aufgehalten worden und damit früher am Unfallort eingetroffen wäre. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen, auf deren Eintreffen kam es den Behörden zufolge aber nicht an. Die Notärztin hätte zu diesem Zeitpunkt bereits „notfallmedizinisch vollkommen korrekt“ entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte, so die Staatsanwaltschaft.
Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw sei daher in jedem Fall – und also unabhängig von der Verfügbarkeit des Rüstwagens – die „sinnvollere Vorgehensweise“ gewesen. Zudem habe die Obduktion ergeben, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, „dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“, teilte die Behörde weiter mit.
Foto: Klimaprotest [dts]