Die Länder haben dem Bundesinnenministerium insgesamt 1.769 Fälle aus den Jahren 2018 bis 2021 gemeldet, in denen der Verdacht auf eine Scheinvaterschaft bestand. Rund 290-mal habe sich der Verdacht bei einer Prüfung dann auch bestätigt – die Anerkennung der Vaterschaft sei deshalb gestoppt worden, teilte das Innenministerium dem „Spiegel“ mit.
Bei Scheinvaterschaften erkennen entweder deutsche Männer, meist aus dem Sozialhilfe-Milieu, gegen Geld das Kind einer von der Abschiebung bedrohten ausländischen Frau an oder ausländische Männer das Kind einer deutschen Frau; eine leibliche Vaterschaft ist dafür nicht nötig. Auf diese Weise erhält der ausländische Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis. Die tatsächlichen Zahlen dürften deutlich höher liegen, weil Ausländerbehörden gegen eine Scheinvaterschaft nur vorgehen können, solange sie noch nicht rechtskräftig beurkundet ist, etwa bei einem Notar. Erfahren die Ausländerbehörden erst danach von dem Fall, sind ihnen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 die Hände gebunden.
Das bayerische Innenministerium beklagt daher die aktuelle Rechtslage als „stumpfes Schwert“ gegen missbräuchliche Vaterschaften. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte unterdessen dem „Spiegel“: „Ich erwarte vom Bundesjustizminister, dass er endlich einen Regelungsentwurf vorlegt, damit unsere Behörden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen aufdecken können.“ Vom Bundesinnenministerium hieß es auf Anfrage, „die Abstimmungen zu möglichen Konsequenzen für die gegenwärtigen Regelungen dauern gegenwärtig an“.
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