Die im November 2021 eingeführte Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr soll aufrechterhalten werden. „Aktuell besteht kein Grund, etwas an der Duldungspflicht der Corona-Impfung in der Bundeswehr zu ändern“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der „Welt“ (Freitagausgabe).
„Ziel der Impfpflicht ist der Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten.“ Die Pflicht orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und beinhaltet daher drei Impfungen. Aus der Opposition im Bundestag wird die Corona-Impfpflicht für Bundeswehr-Soldaten infrage gestellt. Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD, sagte: „Die Corona-Impfpflicht war von Anfang an völlig unverhältnismäßig und hat das Vertrauen vieler treuer Bundeswehr-Soldaten in die politische und militärische Führung erschüttert. Die Covid-19-Impfung muss, insbesondere aufgrund der nicht unerheblichen Nebenwirkungen, sofort aus der Liste der duldungspflichtigen Impfungen gestrichen werden.“
Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt laut Gesundheitsministerium bei 0,02 Prozent. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, unabhängig davon, ob tatsächlich die Impfung die Ursache für die Beschwerden darstellt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Kathrin Vogler, sagte, nach dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 sei die Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr aus der Zeit gefallen.
Wenn für Menschen, die mit besonders vulnerablen Personen arbeiteten, eine Impfpflicht nicht mehr erforderlich erscheine, dann sei sie für Soldaten erst recht nicht begründbar. „Sie muss aufgehoben werden“, sagte Vogler. Der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Alexander Müller, verteidigt hingegen die Impfpflicht für Soldaten. „Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich aus verschiedenen Gründen ab. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hängt jedoch auch am Gesundheitszustand der Frauen und Männer, welche sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben.“
Vor diesem Hintergrund halte er in diesem speziellen Kontext die Aufrechterhaltung einer Impfpflicht für Bundeswehrangehörige für vertretbar, so Müller. Regelmäßig werden Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt, weil sie der Pflicht zur Corona-Impfung nicht nachgekommen sind. In den meisten Fällen geht es um Geldstrafen, in wenigen Fällen sogar um Freiheitsstrafen auf Bewährung.
In einigen Fällen wurden die Verfahren eingestellt – wegen Geringfügigkeit oder unter Geldauflagen. So verurteilte etwa das Amtsgericht Neuburg im Oktober 2022 einen Soldaten zu einem Strafarrest von sechs Monaten, dessen Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage gilt zudem eine Zahlung in Höhe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, wie eine Richterin am Amtsgericht mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Foto: Aufgezogene Impfspritzen [dts]